Staudte: Recht auf Arbeitsruhe schützen – nach vier Sonntagen ist Schluss!
Die Grünen im Landtag kritisieren scharf die Novelle zum Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG), die heute mit den Stimmen der GroKo beschlossen worden ist.
„Rot-Schwarz will, dass das Verkaufspersonal in Zukunft an sechs, und nicht wie bisher an vier Sonntagen hinterm Verkaufstresen stehen – statt mit Freunden und Familie gemeinsam freie Zeit zu verbringen“, kritisiert die regionale Abgeordnete Miriam Staudte. „Das Recht auf Arbeitsruhe an Sonntagen ist ein hohes Gut. Die GroKo tritt dieses von der Verfassung geschützte Recht mit Füßen.“ Vor allem das meist weibliche Personal im Einzelhandel steht so zukünftig noch mehr unter Druck, Kinderbetreuung und Arbeitszeit unter einen Hut zu bekommen- denn KiTa´s sind sonntags geschlossen. Zudem seien kleine Geschäfte benachteiligt, die über wenig Personal verfügen und dies daher nicht so flexibel einsetzen können.
Im Zuge gescheiterter Sonntagsöffnungen in der Vergangenheit hätten Gerichte in ihren Urteilen einen klaren Handlungsauftrag an die Gesetzgeber in den Ländern gerichtet. „Es sollte mehr Rechtssicherheit für Kommunen und Einzelhandel geschaffen werden“, ergänzt Staudte. Tatsächlich sei die GroKo mit ihrer Novelle krachend an dieser Aufgabe gescheitert. „Ich habe schon jetzt davon gehört, dass Klagen gegen künftige Sonntagsöffnungen vorbereitet werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses Gesetz erneut von Gerichten einkassiert wird.“
Mit einem eigenen Antrag fordern die Grünen die Landesregierung auf, endlich Rechtssicherheit zu schaffen und den Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel zu wahren. „Wir wollen, dass sich auch in Zukunft die Menschen im Einzelhandel darauf verlassen können, maximal viermal im Jahr sonntags arbeiten zu müssen. Und: wir wollen sicherstellen, dass nur dann die Arbeitsruhe der Beschäftigten gestört wird, wenn ein wirklich triftiger Grund vorliegt“, erklärt Staudte den grünen Vorstoß.