Delegiertenkonferenzen – Die Wendlandgrünen

Delegiertenkonferenzen

Die Arbeit von unten nach oben läuft bei der Bündnisgrünen ähnlich wie in anderen Parteien ab. Über Delegierte werden unsere Interessen auf Bundes- und Landesebene vertreten. Bei uns heißt es dann nicht Parteitag, sondern Delegiertenkonferenz. Das ist zum einen die Bundesdelegiertenkonferenz und  auf Länderebene die Landesdelegiertenkonferenz.

Bundesdelegiertenkonferenz (BDK)

Die Bundesversammlung (Bundesdelegiertenkonferenz, BDK) bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entspricht dem Parteitag der anderen Parteien. Sie ist das oberste Organ.

Aufgaben

Die Bundesversammlung entscheidet über Programm, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien. Die Bundesversammlung wählt den Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts und die BundesrechnungsprüferInnen.

Zusammensetzung

Von den 820 Delegierten der Bundesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind ca. 110 Delegiertenplätze den ostdeutschen Landesverbänden inkl. Ostberlin vorbehalten. Jedem Kreisverband steht im Verhältnis zu seiner Größe eine entsprechende Anzahl von Delegierten zu (min. 1). Die Wahl der Delegierten erfolgt auf den Mitgliederversammlungen der Kreisverbände. Bei der Wahl der Delegierten sind die Kreisverbände per Satzung aufgefordert, einen Frauenanteil von mindestens 50 Prozent zu gewährleisten. Die Bundesversammlung findet laut Satzung mindestens einmal im Jahr statt.

Landesdelegiertenkonferenz (LDK)

Die Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) sind das Gegenstück zu den Landesparteitagen anderer Gruppierungen. Die LDK ist das oberste Organ des Landesverbandes und setzt sich aus den Delegierten der Kreisverbände zusammen.  Sie beschließt über das politische Programm, über die Satzung und Regelungen wie die Finanz- und Schiedsordnung. Außerdem wählt sie den Landesvorstand und die weiteren Parteigremien und stellt die niedersächsischen Listen zu Landtags- und Bundestagswahlen auf.

Landesdelegiertenkonferenzen finden mindestens zweimal im Jahr statt. Für Satzungsänderungen und die Aufstellung von Listen vor Wahlen können zusätzliche LDKen einberufen werden.

Zu den LDKen der niedersächsischen Grünen wird unter #ldknds getwittert.