Grüne: Regierung darf Parlament in Corona-Krise nicht länger übergehen – Die Wendlandgrünen

Grüne: Regierung darf Parlament in Corona-Krise nicht länger übergehen

GRÜNE und FDP bereiten Eilantrag vor Staatsgerichtshof vor – Regierung verstößt gegen Art. 25 der Landesverfassung

Darum geht’s

Die Landesregierung erlässt seit Beginn der Corona-Krise im Wochentakt Verordnungen, mit denen sie zum Teil massiv in die Grundrechte der Bevölkerung eingreift. In mehreren Fällen haben Gerichte der Regierung Einzelmaßnahmen untersagt. Die Landesregierung hat bisher bei keiner Verordnung die Vorgaben der Landesverfassung in Artikel 25 erfüllt, den Landtag über alle grundlegenden Vorhaben „frühzeitig und vollständig zu unterrichten“. Dies sieht die Landesverfassung nicht nur für Gesetze, sondern auch für Verordnungen und bereits deren Vorbereitung ausdrücklich vor. In der jüngsten Landtagssitzung hat die GroKo Hinweise der Opposition auf diese Problematik erneut zurückgewiesen.

Die Fraktionen der Grünen und der FDP haben deshalb beschlossen, gemeinsam Klage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg einzureichen. Mit einem zusätzlichen Eilantrag sollen die grundlegenden Informationsrechte des Landtags als gewählte Vertretung des Volkes und Kontrollinstanz der Regierung gerade in der Corona-Krise schnellstmöglich wieder sichergestellt werden.

Das sagen die Grünen

Julia Willie Hamburg, Fraktionsvorsitzende

„Die Regierung von Stephan Weil hat aus mehreren Niederlagen vor Gericht allein in der Corona-Krise rein gar nichts gelernt. Anders lässt sich die Arroganz kaum erklären, mit der unsere wiederholten Hinweise auf die grundlegenden Informationspflichten der Regierung gegenüber dem Parlament abgetan werden. Wir müssen leider feststellen, dass dieser Arroganz der Landesregierung offensichtlich nur der Staatsgerichtshof in Bückeburg entgegentreten kann. Deshalb bereiten wir Grünen zusammen mit der FDP jetzt eine Klage mit Eilantrag vor.  

Denn die Landesverfassung ist in Artikel 25 eindeutig: Frühzeitig und umfassend muss das vom Volk gewählte Parlament schon über die Vorbereitung auch von Verordnungen informiert werden, wenn diese grundlegende Auswirkungen haben. Was kann gravierender sein, als die in der Corona-Krise verfügten Einschränkungen: Drastische Kontakt- und Besuchsbeschränkungen für alle Menschen in Niedersachsen, Schließung von Geschäften, Schulen oder Kitas und vieles mehr. Die Corona-Pandemie hat viele dieser Maßnahmen vorübergehend erfordert. Sie erfordert noch immer staatliche Eingriffe, weil der Schutz von Leben und Gesundheit ein hohes Gut ist.

Die Krise erfordert jedoch nicht, dass bei diesen schwerwiegenden Eingriffen und Abwägungen das Parlament übergangen wird. Das Parlament ist keine Last. Es ist die politische Vertretung der Menschen in Niedersachsen. In den vergangenen Wochen haben Gerichte mehrfach deutlich gemacht, dass Zielgenauigkeit und Sorgfalt vor Eile und Pauschalität gehen müssen. Und dies gilt erst recht für die Pflicht der Regierung, das Parlament über die schweren Eingriffe in Grundrechte frühzeitig und vollständig zu informieren.

Eine solche Information des Landtags beeinträchtigt in keiner Weise die Handlungsfreiheit der Regierung in der Krise. Im Gegenteil: Etliche Fehler wären mit einer frühzeitigen und nicht nur nachträglichen Einbeziehung des Parlaments womöglich gar nicht erst passiert. Dass die Abgeordneten der großen Koalition hier nicht mit uns gemeinsam für die Rechte des Parlaments streiten, ist absolut unverständlich – denn auch dafür sind alle Abgeordneten gewählt.“  

Zum Hintergrund

Für diese Klage (Organstreitverfahren nach Art. 54, Nr. 1 NV) und den Eilantrag ist – anders als bei einer Normenkontrollklage gegen ein Gesetz – keine Mindestanzahl von Abgeordneten notwendig. Klage und Eilantrag sind nach den Fraktionsbeschlüssen bereits in Vorbereitung. Sie werden zeitnah eingereicht werden.

Zu Artikel 25 der Landesverfassung

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